COVID-19: Hygieneempfehlungen für das Betreiben der Pedibus-Linien
Diese Empfehlungen können gemäss den Anweisungen der verschiedenen Kantone weiterentwickelt werden. Wir laden Sie ein, diese regelmässig zu konsultieren.
- Der Pedibus kann fast wie gewohnt durchgeführt werden.
- Der Pedibus unterliegt der Regel, dass Erwachsene untereinander 1,5 Meter Abstand halten müssen.
- Betreffend dem Abstand zwischen Erwachsenen und Kindern gilt es zuallererst, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Halten Sie den Abstand zu den Pedibus-Kindern «so gross wie möglich, aber auch so klein wie nötig ». Körperkontakt mit den Kindern ist soweit wie möglich zu vermeiden.
- Es wird empfohlen, dass die Begleitpersonen des Pedibus eine Schutzmaske tragen.
- Handhygiene ist sehr wichtig. Die Begleitpersonen sollten sich die Hände gründlich waschen oder eine Wasser-Alkohol-Lösung verwenden.
- Jede Person, die Krankheitssymptome aufweist oder krank ist, darf nicht am Pedibus teilnehmen.
- Die Begleitpersonen, welche einer Risikogruppe angehören, müssen durch eine andere Person ersetzt werden.
Diese Empfehlungen stützen sich auf die Vorgaben der Gesundheits- und Schulbehörden der Westschweizer Kantone und dem Tessin, sowie auf die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit.
Die kantonalen Pedibus-Koordinationen stehen Ihnen gerne für Fragen zur Wiederaufnahme des Schulweges mit dem Pedibus zur Verfügung.