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COVID-19: Hygieneempfehlungen für das Betreiben der Pedibus-Linien

Diese Empfehlungen können gemäss den Anweisungen der verschiedenen Kantone weiterentwickelt werden. Wir laden Sie ein, diese regelmässig zu konsultieren.

  1. Der Pedibus kann fast wie gewohnt durchgeführt werden.
  2. Der Pedibus unterliegt der Regel, dass Erwachsene untereinander 1,5 Meter Abstand halten müssen.
  3. Betreffend dem Abstand zwischen Erwachsenen und Kindern gilt es zuallererst, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Halten Sie den Abstand zu den Pedibus-Kindern «so gross wie möglich, aber auch so klein wie nötig ». Körperkontakt mit den Kindern ist soweit wie möglich zu vermeiden.
  4. Es wird empfohlen, dass die Begleitpersonen des Pedibus eine Schutzmaske tragen.
  5. Handhygiene ist sehr wichtig. Die Begleitpersonen sollten sich die Hände gründlich waschen oder eine Wasser-Alkohol-Lösung verwenden.
  6. Jede Person, die Krankheitssymptome aufweist oder krank ist, darf nicht am Pedibus teilnehmen.
  7. Die Begleitpersonen, welche einer Risikogruppe angehören, müssen durch eine andere Person ersetzt werden.

Diese Empfehlungen stützen sich auf die Vorgaben der Gesundheits- und Schulbehörden der Westschweizer Kantone und dem Tessin, sowie auf die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit.

Die kantonalen Pedibus-Koordinationen stehen Ihnen gerne für Fragen zur Wiederaufnahme des Schulweges mit dem Pedibus zur Verfügung.